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Welche Folge tritt ein, wenn die Vertreter eines Bundeslandes uneinheitlich abstimmen?
Sämtliche Stimmen des Landes sind ungültig, weil eine uneinheitliche Stimmenabgabe gegen Art. 51 Abs. 3 Satz 2 GG verstößt.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010