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Hat redlicher, unverklagter Fremdbesitzer Anspruch auf Verwendungsersatz gem. § 994 ff BGB
Fremdbesitzer, der für Eigentümer besitzt
-> Vorrang der Vertraglichen Regelungen
Fremdbesitzer weiß, dass er eine fremde Sache hat -> weniger schutzwürdig
soll nicht besser gestellt werden, als redlicher Besitzer
Fremdbesitzer, der für einen Dritten besitzt
BGH §§ 994 ff (+)
Schutz, Druckmittel
h.Lit. (-)
- Besitzer ist nicht Verwender
- unrechtmäßiger Besitzer soll nicht besser stehen, als rechtmäßiger Besitzer
- Besitzer kann sich an den Vertragspartner halten
-> Vorrang der Vertraglichen Regelungen
Fremdbesitzer weiß, dass er eine fremde Sache hat -> weniger schutzwürdig
soll nicht besser gestellt werden, als redlicher Besitzer
Fremdbesitzer, der für einen Dritten besitzt
BGH §§ 994 ff (+)
Schutz, Druckmittel
h.Lit. (-)
- Besitzer ist nicht Verwender
- unrechtmäßiger Besitzer soll nicht besser stehen, als rechtmäßiger Besitzer
- Besitzer kann sich an den Vertragspartner halten
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Sachenrecht
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010