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Wer erlässt Ausbildungsordnungen?
Ausbildungsordnungen werden nach §4 Abs. 1 erlassen vom Bundesminister für Wirtschaft und Technologie oder dem sonst zuständigen Fachminister im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
Sie haben die Form von Rechtsverornungen, sind also allgemein verbindlich, haben zwingenden Charakter für alle an der Berufsausbildung Beteiligten.
§ 4 Abs. 1 BBiG lautet mittlerweile:
...kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder das sonst zuständige Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung ... Ausbildungsordnungen...erlassen.
Sie haben die Form von Rechtsverornungen, sind also allgemein verbindlich, haben zwingenden Charakter für alle an der Berufsausbildung Beteiligten.
§ 4 Abs. 1 BBiG lautet mittlerweile:
...kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder das sonst zuständige Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung ... Ausbildungsordnungen...erlassen.
Karteninfo:
Autor: Zechem
Oberthema: Bildungswissenschaften
Thema: Einführung
Schule / Uni: FernUniversität Hagen
Ort: Hagen
Veröffentlicht: 09.04.2010