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Können auch juristische Personen des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Anstalten, Stiftungen) Verfassungsbeschwerde erheben?
Grundsätzlich nicht, denn sie sind Teil der staatlichen Organisation im weiteren Sinne. Das Bundesverfassungsgericht macht allerdings Ausnahmen bei einer grundrechtsspezifischen Gefährdungslage und gesteht Rundfunkanstalten, Universitäten und Kirchen die Beschwerdefähigkeit zu.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010