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Alle Oberthemen / Jura / Privatrecht / PrivatR Gesetzliche Schuldverhältnisse
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Wo sind Irrtümer bzg. Rechtfertigungsgrund bei §§ 823 ff BGB zu prüfen?
Unterschied zu StrafR:
Vorsatz bezieht sich im Zivilrecht auch auf die Rechtswidrigkeit.
Irrtum daher immer im Subjektiven Tatbestand zu Prüfen!
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Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Privatrecht
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010

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