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Worin unterscheidet sich die Ausführung der Bundesgesetze als landeseigene Angelegenheit und im Auftrag des Bundes?
In der Intensität des Bundeseinflusses, der bei der sog. Auftragsverwaltung (Art. 85 GG) deutlich stärker ist als bei der Aufsichtsverwaltung (Art. 84 GG).
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010