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Ist das Recht der elterlichen Sorge ein sonstiges Recht im Sinne der § 823 BGB?
Ja, das Recht der elterlichen Sorge ist ein sonstiges Recht in diesem Sinn.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010