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Beweiswürdigung bei Verurteilung
Es ist empfehlenswert die Beweiswürdigung entsprechend den getroffenen Feststellungen zu gliedern.
I. Beweiswürdigung zu den persönlichen Verhältnissen
II. Beweiswürdigung zur Sachverhaltsschilderung
I. Beweiswürdigung zu den persönlichen Verhältnissen
- Grunddaten und Familienverhältnisse
- Schulische/berufliche Entwicklung und wirtschaftliche Verhältnisse
- Sonstige Umstände (Erkrankungen, etc.)
- Vorstrafen
II. Beweiswürdigung zur Sachverhaltsschilderung
- Vorgeschichte der Tat
- Tatgeschehen
- Vorgänge nach der Tat
- Sonstige Umstände (verminderte Schuldfähigkeit, etc.)