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Was ist ein Fernabsatzvertrag ?
Ein Fernabsatzvertrag ist laut §312b FernAbsG ein Vertrag, welcher
1. nicht im Geschäft und
2. ohne Kontakt zum Verkäufer,
3. über Fernkommunikationsmittel abgeschlossen wurde.
1. nicht im Geschäft und
2. ohne Kontakt zum Verkäufer,
3. über Fernkommunikationsmittel abgeschlossen wurde.
Karteninfo:
Autor: dieHeeli
Oberthema: Absatzwirtschaft
Thema: Absatzwirtschaft
Ort: Unterlüß
Veröffentlicht: 18.05.2015