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Wann gilt ein VA als bekannt gegeben?
Bei der Bekanntgabe mittels einfachem Brief gilt VA nach der 3-Tages-Fiktion des Art. 41 II BayVwVfG am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben.
Wenn VA später zugeht gilt der Zugangstag als Bekanntgabe. Behörde ist hier in der Beweispflicht, nicht der Empfänger!
Elektronischer VA gilt am dritten Tag nach der Absendung als bekannt gegeben.
Wenn VA später zugeht gilt der Zugangstag als Bekanntgabe. Behörde ist hier in der Beweispflicht, nicht der Empfänger!
Bei Zustellung gilt der VA mit dem Datum der Zuteilung als bekannt gegeben.
Wenn VA später zugeht gilt der Zugangstag als Bekanntgabe. Behörde ist hier in der Beweispflicht, nicht der Empfänger!
Elektronischer VA gilt am dritten Tag nach der Absendung als bekannt gegeben.
Wenn VA später zugeht gilt der Zugangstag als Bekanntgabe. Behörde ist hier in der Beweispflicht, nicht der Empfänger!
Bei Zustellung gilt der VA mit dem Datum der Zuteilung als bekannt gegeben.
Tags: Verwaltungsakt
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