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Alle Oberthemen / Jura / Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern / Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern
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Sachliche Zuständigkeit der Polizei
MERKE: Die Aufgabeneröffnung betrifft damit die sachliche Zuständigkeit der Polizei. Bei der rechtlichen Überprüfung polizeilicher Maßnahmen zählt die Aufgabeneröffnung daher zu den formellen Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Maßnahme.

Art. 3 POG regelt die örtliche Zuständigkeit.
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Karteninfo:
Autor: Charlemagne
Oberthema: Jura
Thema: Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern
Veröffentlicht: 06.03.2013

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