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Was ist unter einer Rücklage für eigene Anteile zu verstehen
• Wird nicht wie die anderen Gewinnrücklagen aus dem Gewinn gebildet
• Muss beim Erwerb eigener Anteile gebildet werden, denn „Eigene Anteile“ sind grundsätzlich auf der Aktivseite als Vermögensgegenstände zu aktivieren
• Allerdings sind diese im Falle der Insolvenz nicht liquidierbar, da sie dann i.d.R. wertlos sind
• Daher Bildung eines entsprechenden Passivpostens!
• Neutralisierung des Wertes der auf der Aktivseite bilanzierten Vermögensgegenstandes „Eigene Anteile“
• Dient dem Gläubigerschutz
• Muss beim Erwerb eigener Anteile gebildet werden, denn „Eigene Anteile“ sind grundsätzlich auf der Aktivseite als Vermögensgegenstände zu aktivieren
• Allerdings sind diese im Falle der Insolvenz nicht liquidierbar, da sie dann i.d.R. wertlos sind
• Daher Bildung eines entsprechenden Passivpostens!
• Neutralisierung des Wertes der auf der Aktivseite bilanzierten Vermögensgegenstandes „Eigene Anteile“
• Dient dem Gläubigerschutz