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Was ist unter einer Rücklage für eigene Anteile zu verstehen
• Wird nicht wie die anderen Gewinnrücklagen aus dem Gewinn gebildet

• Muss beim Erwerb eigener Anteile gebildet werden, denn „Eigene Anteile“ sind grundsätzlich auf der Aktivseite als Vermögensgegenstände zu aktivieren

• Allerdings sind diese im Falle der Insolvenz nicht liquidierbar, da sie dann i.d.R. wertlos sind

• Daher Bildung eines entsprechenden Passivpostens!

• Neutralisierung des Wertes der auf der Aktivseite bilanzierten Vermögensgegenstandes „Eigene Anteile“

• Dient dem Gläubigerschutz
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Karteninfo:
Autor: lokinet
Oberthema: Rechnungswesen
Thema: Bilanzierung
Veröffentlicht: 05.03.2011

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