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Begründen Sie, warum an dem uneinheitlichem ländereigenen Schulsystem festgehalten wird?
Gemäß Art. 30 und 70 GG sind die Länder für die Gesetzgebung im schulischen Bildingswesen zuständig. Dies kann nur durch eine GGänderung geändert werden.
Tags: Kulturhoheit
Quelle: Einführungstext Bildung, Arbeit und Beruf
Quelle: Einführungstext Bildung, Arbeit und Beruf
Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Bildungswissenschaften
Thema: Fachbegriffe aus 33040
Schule / Uni: FernUniversität in Hagen
Ort: Hagen
Veröffentlicht: 07.06.2013