Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!
17
Ausdruck des Konkurrenzverhaltnisses bei mehreren Taten
Hat der Angeklagte zwei oder mehr Straftaten begangen, muss das Konkurrenzverhältnis aus dem Schuldspruch hervorgehen. Hierzu hat der BGH grundlegend ausgeführt: »Die Verwendung der Worte >rechtlich< bzw. >sachlich zusammentreffend< im Urteilsspruch macht diesen ebenfalls unnötlg umständlich. Es genügt, die tateinheitlich begangenen Gesetzesverletzungen mit den Worten >in Tateinheit mit ... und mit ...< anzuschließen und bei Tatmehrheit lediglich das Wort >und< oder das Wort >sowie< zu verwenden.«
Dieser Empfehlung sollte Folge geleistet werden, da sie - konsequent angewandt - die notwendige Klarheit und Übersichtlichkeit des Schuldspruchs erhöht.
Dieser Empfehlung sollte Folge geleistet werden, da sie - konsequent angewandt - die notwendige Klarheit und Übersichtlichkeit des Schuldspruchs erhöht.