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Irrtumsvorschriften
§ 119 I - Inhalts/Erklärungsirrtum
- Erklärungsinhalt (1. Alt) oder Erklärungshandlung (2. Alt)
- Anfechtung soweit er sie bei verständigen Sachkenntnis nicht abgeben wollte
- keine Motivirrtümer
- Frist = Unverzüglich; § 121 gegen Anfechtungsgegner § 143
- § 120 hat gleiche V'ssen wie § 119 I 2. Alt und gilt für Boten/Übermittlung
§ 119 II - beachtlicher Motivirrtum
- Irrtum über verkehrswesentliche Eigentschaft
- unverzüglich § 121 gegen anderen Teil § 143
§ 123 - Arglist/Drohung
- Irrtum d Täuschung/Drohung
- Kausalität zw Täuschung/Drohung § RG
+ § 123 II beachten f Täuschungen v Dritten (gilt nicht f Drohungen)
- Frist = § 124 = 1 Jahr gegen anderen Teil § 143
- Erklärungsinhalt (1. Alt) oder Erklärungshandlung (2. Alt)
- Anfechtung soweit er sie bei verständigen Sachkenntnis nicht abgeben wollte
- keine Motivirrtümer
- Frist = Unverzüglich; § 121 gegen Anfechtungsgegner § 143
- § 120 hat gleiche V'ssen wie § 119 I 2. Alt und gilt für Boten/Übermittlung
§ 119 II - beachtlicher Motivirrtum
- Irrtum über verkehrswesentliche Eigentschaft
- unverzüglich § 121 gegen anderen Teil § 143
§ 123 - Arglist/Drohung
- Irrtum d Täuschung/Drohung
- Kausalität zw Täuschung/Drohung § RG
+ § 123 II beachten f Täuschungen v Dritten (gilt nicht f Drohungen)
- Frist = § 124 = 1 Jahr gegen anderen Teil § 143
Tags: BGB-AT
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