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816 I 2
unentgeltliche Verfügung eines Nichtberechtigten
Ausnahmsweise Durchgriffshaftung auf Dritten aus Billigkeitsgründen; Anspruchsgegner ist Dritter als Erwerber/Bevorteilter
1. unentgeltliche Verfügung durch Nichtberechtigten
2. Wirksamkeit ggü Berechtigtem
3. Herausgabe d Erlangten
gilt nach Rspr auch für Freundschaftspreis Verkäufe
soweit Schwerpunkt auf der Unentgeltlichkeit liegt
hL = entgeltlicher Teil über 816 I 1 gegen Nichtberechtigten; unentgeltlicher Teil über 816 I 2 gegen Erwerber
Ausnahmsweise Durchgriffshaftung auf Dritten aus Billigkeitsgründen; Anspruchsgegner ist Dritter als Erwerber/Bevorteilter
1. unentgeltliche Verfügung durch Nichtberechtigten
2. Wirksamkeit ggü Berechtigtem
3. Herausgabe d Erlangten
gilt nach Rspr auch für Freundschaftspreis Verkäufe
soweit Schwerpunkt auf der Unentgeltlichkeit liegt
hL = entgeltlicher Teil über 816 I 1 gegen Nichtberechtigten; unentgeltlicher Teil über 816 I 2 gegen Erwerber
Tags: Bereicherungsrecht
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