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Aufgabe von Europol
Aufgabe von Europol ist in erster Linie die Bekämpfung von Terrorismus, grenzüberschreitender organisierter Kriminalität, sonstiger schwerer Kriminalität wie z.B. Drogen- und
Menschenhandel durch die zentrale Sammlung, Verarbeitung und Weitergabe von Informationen an die nationalen Verbindungsstellen.

Weitere eigene operative sowie hoheitliche Exekutivbefugnisse sind Europol aber nicht eingeräumt worden (vgl. Art. 88 Abs. 3 AEUV). Außengerichtete Maßnahmen von Europol unterliegen der Kontrolle durch den EuGH (Art. 263 Abs. 1 Satz 2 AEUV).
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Autor: Charlemagne
Oberthema: Jura
Thema: Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern
Veröffentlicht: 06.03.2013

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