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Harmonisierungsdoktrin
Kern des Konfliktes zwischen Mitgliedstaaten und Organen der EU seit 40 Jahren: Schaffung einer gemeinsamen Berufsbildungspolitik
- keine eindeutige und verbindliche Rechtsgrundlage für umfassenden Geltungsanspruch, denn Erklärung der Ratsmitglieder, durch die Gemeinschaftsrecht nicht eingeschränkt werden kann. - anhaltender Interessen- und Kompetenzkonflikt
FAZIT
Harmonisierung: taktische Mittel der Angleichung und Abstimmung nationalstaatlicher Ausbildungswege und Berufe
- Bemühungen um formale und europaweite Anerkennung von Zeugnissen, Diplomen und Nachweisen, um Freizügigkeit, den freien Dienstleistungsverkehr und die Mobilität der Arbeitskräfte zu gewährleisten.
Ziel: Konvergenz (Übereinstimmung) der Berufsbildungssysteme der Mitgliedstaaten
Kritik: bereits 1970er Jahre Dahrendorf-Memorandum. Kernaussagen: Harmonisierung weder realistisch noch notwendig. Kernaufgabe der Gemeinschaft liegt in der Ergänzung nationalstaatlicher Bildungspolitiken.
- keine eindeutige und verbindliche Rechtsgrundlage für umfassenden Geltungsanspruch, denn Erklärung der Ratsmitglieder, durch die Gemeinschaftsrecht nicht eingeschränkt werden kann. - anhaltender Interessen- und Kompetenzkonflikt
FAZIT
Harmonisierung: taktische Mittel der Angleichung und Abstimmung nationalstaatlicher Ausbildungswege und Berufe
- Bemühungen um formale und europaweite Anerkennung von Zeugnissen, Diplomen und Nachweisen, um Freizügigkeit, den freien Dienstleistungsverkehr und die Mobilität der Arbeitskräfte zu gewährleisten.
Ziel: Konvergenz (Übereinstimmung) der Berufsbildungssysteme der Mitgliedstaaten
Kritik: bereits 1970er Jahre Dahrendorf-Memorandum. Kernaussagen: Harmonisierung weder realistisch noch notwendig. Kernaufgabe der Gemeinschaft liegt in der Ergänzung nationalstaatlicher Bildungspolitiken.