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Urlaub
- Jeder AN hat einen Anspruch auf mindestens 24 Werktage (bezahlt) im Jahr §3 BUrlG
- Vertraglich oder tariflich können nur mehr werden.
- Auch Teilzeit beschäftigte und befristete AN haben einen Anspruch auf Urlaub (oft nur Teilurlaubsansprüche §5 Abs. 1a BUrlG)
- Auch Studenten, die neben der Uni jobben haben Anspruch auf Urlaub
- Vertraglich oder tariflich können nur mehr werden.
- Auch Teilzeit beschäftigte und befristete AN haben einen Anspruch auf Urlaub (oft nur Teilurlaubsansprüche §5 Abs. 1a BUrlG)
- Auch Studenten, die neben der Uni jobben haben Anspruch auf Urlaub