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Zuständigkeit der Spruchkörper beim Oberlandesgericht
Die Spruchkörper beim OLG heißen Senate. Gemäß § 122 II 1 sind sie als erstinstanzliche Gerichte grds. mit 5 Berufsrichtern besetzt. Auch hier eröffnet die Vorschrift des § 122 II 2 die Möglichkeit, bei der Eröffnung des Hauptverfahrens eine Besetzungsreduktion auf 3 Berufsrichter zu beschließen.
Die Strafgewalt ist uneingeschränkt.
Die Strafgewalt ist uneingeschränkt.