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Was ist eine Ausfallbürgschaft?
Im Falle einer Ausfallbürgschaft ist die erfolglose Zwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen des Schuldners und das Versagen aller anderen Sicherheiten eine echte Bedingung im Sinne des § 158 BGB für den Eintritt des Bürgenfalls. Der Einrede des § 771 BGB bedarf es dementsprechend nicht.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010