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7. Ausschreibung und Vergabe (AVA)
7.3. Die Leistungsbeschreibung
Welche grundlegenden Anforderungen gibt es an die Leistungsbeschreibung?
7.3. Die Leistungsbeschreibung
Welche grundlegenden Anforderungen gibt es an die Leistungsbeschreibung?
nach Artikel 9 "Beschreibung der Leistung":
- Leistung ist eindeutig und erschöpfend zu beschreiben
- dem Auftragnehmer dürfen keine Wagnise auferlegt werden
-> Fairness-Gebot
- alle beeinflussenden Umstände sind mit aufzunehmen, um eine
einwandfreie Preisermittlung zu ermöglichen
- Zweck und vorhergesehene Beanspruchung der fertigen Leistung
sind mit anzugeben
- erforderliche Verhältnisse der Baustelle (Boden+Wasser,ect.) sind
zu beschreiben
- Leistung ist eindeutig und erschöpfend zu beschreiben
- dem Auftragnehmer dürfen keine Wagnise auferlegt werden
-> Fairness-Gebot
- alle beeinflussenden Umstände sind mit aufzunehmen, um eine
einwandfreie Preisermittlung zu ermöglichen
- Zweck und vorhergesehene Beanspruchung der fertigen Leistung
sind mit anzugeben
- erforderliche Verhältnisse der Baustelle (Boden+Wasser,ect.) sind
zu beschreiben
Karteninfo:
Autor: OZ_Julia
Oberthema: Bauingenieurwesen
Thema: Bauwirtschaft
Veröffentlicht: 06.03.2010