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Einigungsstelle
Die Einigungsstelle dient zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen AG und Betriebsrat im Rahmen der Mitbestimmung.
Die Zusammensetzung erfolgt je zur Hälfte aus Mitgliedern die Betriebsrat und AG benennen (paritätisch). Der Vorsitzende wird von beiden Seiten gewählt und ist eine unparteiische Person (meist ein Arbeitsrichter).
Einigungsstellen sind hauptsächlich vorgesehen für Entscheidungen über:
- Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Aufstellung eines Sozialplans bei Betriebsänderungen
- Durchführung der Berufsbildungsmaßnahmen
Die Zusammensetzung erfolgt je zur Hälfte aus Mitgliedern die Betriebsrat und AG benennen (paritätisch). Der Vorsitzende wird von beiden Seiten gewählt und ist eine unparteiische Person (meist ein Arbeitsrichter).
Einigungsstellen sind hauptsächlich vorgesehen für Entscheidungen über:
- Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Aufstellung eines Sozialplans bei Betriebsänderungen
- Durchführung der Berufsbildungsmaßnahmen
Karteninfo:
Autor: zara
Oberthema: Berufsausbildung
Thema: BWL
Schule / Uni: Paul-Julius-Reuter Berufskolleg
Ort: Aachen
Veröffentlicht: 26.04.2010