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Strafrechtlicher Schutz der Opfer (Materielles Strafrecht)
Neukriminalisierung
Neukriminalisierung
1. Die Strafbarkeit der Verbreitung Pornographischer Schriften (§184 StGB) wurde zum Schutz potenzieller Opfer erheblich erweitert, um vor allem auch die "Nachfrageseite" bei derartigen Delikten mit zu erfassen.
2. Seit dem 31.3.07 schützt der neu geschaffene § 238 StGB unter dem Begriff "Nachstellung", Stalking Opfer. Der strafrechtliche Schutz wird dadurch przessual ergänz, dass § 112a StPO nunmehr die Anordnung von Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr auch bei schwerwiegenden Fällen von Stalking ermöglicht.
2. Seit dem 31.3.07 schützt der neu geschaffene § 238 StGB unter dem Begriff "Nachstellung", Stalking Opfer. Der strafrechtliche Schutz wird dadurch przessual ergänz, dass § 112a StPO nunmehr die Anordnung von Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr auch bei schwerwiegenden Fällen von Stalking ermöglicht.