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Wer ist Träger des Grundrechts aus Art. 16 Abs. 1 GG?
Nur deutsche Staatsangehörige, denn nur diesen könnte die Staatsangehörigkeit entzogen werden. Auf Art. 16 Abs. 1 GG kann sich auch berufen, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besessen, aber verloren hat.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010