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Was ist unter formeller, funktioneller und materieller Privatisierung zu verstehen?
a) Bei der formellen (oder Organisations-) Privatisierung erfüllt der Staat (oder eine kommunale Gebietskörperschaft) die öffentlichen Aufgaben durch ein Privatrechtssubjekt (etwa eine AG, GmbH oder einen eingetragenen Verein).
b) Als funktionelle (oder Erfüllungs-) Privatisierung wird die Aufgabenerfüllung durch ein Privatrechtssubjekt verstanden, an dem die öffentlich-rechtliche Körperschaft nicht beteiligt ist, für dessen Aufgabenerfüllung sie aber die Verantwortung behält.
c) Materielle (oder Aufgaben-) Privatisierung kennzeichnet den Vorgang, daß öffentliche Aufgaben Privaten zur Erfüllung überlassen werden. Dies ist naturgemäß nur bei Aufgaben denkbar, zu deren Erfüllung der Staat oder andere Gebietskörperschaften rechtlich nicht verpflichtet sind.
b) Als funktionelle (oder Erfüllungs-) Privatisierung wird die Aufgabenerfüllung durch ein Privatrechtssubjekt verstanden, an dem die öffentlich-rechtliche Körperschaft nicht beteiligt ist, für dessen Aufgabenerfüllung sie aber die Verantwortung behält.
c) Materielle (oder Aufgaben-) Privatisierung kennzeichnet den Vorgang, daß öffentliche Aufgaben Privaten zur Erfüllung überlassen werden. Dies ist naturgemäß nur bei Aufgaben denkbar, zu deren Erfüllung der Staat oder andere Gebietskörperschaften rechtlich nicht verpflichtet sind.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010