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Was ist ein "offenes Verfahren" zur Vergabe ?
- unbeschränkte Anzahl von Unternehmen
- öffentliche Auffforderung zur Abgabe von Angeboten
-> anzuwenden bei öffentl. AGs, sowet nicht gesetzl. anders gestattet
- öffentliche Auffforderung zur Abgabe von Angeboten
-> anzuwenden bei öffentl. AGs, sowet nicht gesetzl. anders gestattet
Tags: Vergaberecht
Quelle: Ausschreibung - Vergabe - Vertrag - Leistungsbeschreibung - S. 9
Quelle: Ausschreibung - Vergabe - Vertrag - Leistungsbeschreibung - S. 9
Karteninfo:
Autor: oHLeWa
Oberthema: Bauingenieurwesen
Schule / Uni: FH Aachen
Ort: Aachen
Veröffentlicht: 13.07.2010