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Unterschied Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften:
1. Bei Kapitalgesellschaften (KG) ist ein Mindestkapital zur Gründung vorgeschrieben, bei Personengesellschaften ist das nciht der Fall.
2. Bei KG bedarf der Gesellschaftsvertrag einer bestimmten Form (not. Beurk.) bei PG nicht.
2. Bei KG bedarf der Gesellschaftsvertrag einer bestimmten Form (not. Beurk.) bei PG nicht.