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Alle Oberthemen / Psychologie / Arbeits- und Organisationspsychologie / A+O, Kap 6
69
Welche Lärmexposition ist laut Arbeitsstättenverordnung zulässig?
-> überwiegend geistiger Arbeit:      < 55 db(A)
-> einfache oder überwiegend
     mechanisierte Bürotätigkeiten
     und vergleichbaren Tätigkeiten:  < 70 db(A
-> sonstige Tätigkeiten:                     < 85 db(A)*
* In Sonderfällen Erhöhung bis max. 90db(A) zulässig

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Karteninfo:
Autor: TinaB
Oberthema: Psychologie
Thema: Arbeits- und Organisationspsychologie
Veröffentlicht: 26.04.2010

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