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Alle Oberthemen / Rechtskunde / Dienstprüfungskurs / Recht
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11. Was versteht man unter Karenzurlaub und Sonderurlaub und was sind die Antrittsvoraussetzungen?
Karenz:
"Urlaub unter Entfall der Bezüge" kann auf Ansuchen gewährt werden, wenn nicht zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen.
3 Arten:
1. Karenz z. B. für Ausbildung
2. zur Pflege eines im Haushalt lebenden behinderten Kindes - max. 30 Jahre alt (erhöhte Familienbeihilfe entscheidet)
> Bei beiden: kein Entgelt, keine Versicherung, keine Vorrückung!
Nur in Ausnahmefällen zur Hälfte für die Vorlegung wirksam, wenn Dienst wieder angetreten wird.
Bei nicht ausschließlich privaten Interessen oder besonders berücksichtigungswürdigen Gründen ganz oder teilweise Berücksichtigung zeitabhängiger Rechte (Vorrückung, Dienstjahre für Urlaubsanspruch).
Wenn länger als sechs Monate: kein Anspruch auf bestimmten Arbeitsplatz.
3. Mutterschutz bzw. Väterkarenz
Anspruch auf früheren Arbeitsplatz bei Dienststelle (abgestufte Regelungen wer dieser nicht mehr zur Verfügung steht).

Sonderurlaub:
Volle Bezüge, kann auf Ansuchen gewährt werden bei:
* Wichtigen persönlichen oder familiären Gründen
* sonstigen besonderen Anlässen (z. B. Lernen für Dienstprüfung...)
Nur wenn keine zwingenden dienstlichen Erfordernisse entgegenstehen.
Maximal 12 Wochen pro Kalenderjahr, bei maximal 3 Arbeitstagen auch nachträgliche Meldung möglich (Heirat, Geburt, Übersiedlung, Todesfall).--
Tags: Beamten-Dienstrecht, Schmidlechner
Quelle: S. 39 bis 41
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Karteninfo:
Autor: dstockinger
Oberthema: Rechtskunde
Thema: Dienstprüfungskurs
Schule / Uni: Schulpsychologie Österreich
Ort: W
Veröffentlicht: 10.09.2009

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