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Nennen Sie die Grundanforderungen an Bauwerke
Nr. 3 der Bauproduktenverordnung.
Nr. 3 der Bauproduktenverordnung.
Nr. 3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
Das Bauwerk muss derart entworfen und ausgeführt sein, dass es während seines gesamten Lebenszyklus weder die Hygiene noch die Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern, Bewohnern oder Anwohnern gefährdet und sich über seine gesamte Lebensdauer hinweg weder bei Errichtung noch bei Nutzung oder Abriss insbesondere durch folgende Einflüsse übermäßig stark auf die Umweltqualität oder das Klima auswirkt:
a) Freisetzung giftiger Gase;
b) Emission von gefährlichen Stoffen, flüchtigen organischen Verbindungen, Treibhausgasen oder gefährlichen Partikeln in die Innenoder Außenluft;
c) Emission gefährlicher Strahlen;
d) Freisetzung gefährlicher Stoffe in Grundwasser, Meeresgewässer, Oberflächengewässer oder Boden;
e) Freisetzung gefährlicher Stoffe in das Trinkwasser oder von Stoffen, die sich auf andere Weise negativ auf das Trinkwasser auswirken;
f) unsachgemäße Ableitung von Abwasser, Emission von Abgasen oder unsachgemäße Beseitigung von festem oder flüssigem Abfall;
g) Feuchtigkeit in Teilen des Bauwerks und auf Oberflächen im Bauwerk.
Das Bauwerk muss derart entworfen und ausgeführt sein, dass es während seines gesamten Lebenszyklus weder die Hygiene noch die Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern, Bewohnern oder Anwohnern gefährdet und sich über seine gesamte Lebensdauer hinweg weder bei Errichtung noch bei Nutzung oder Abriss insbesondere durch folgende Einflüsse übermäßig stark auf die Umweltqualität oder das Klima auswirkt:
a) Freisetzung giftiger Gase;
b) Emission von gefährlichen Stoffen, flüchtigen organischen Verbindungen, Treibhausgasen oder gefährlichen Partikeln in die Innenoder Außenluft;
c) Emission gefährlicher Strahlen;
d) Freisetzung gefährlicher Stoffe in Grundwasser, Meeresgewässer, Oberflächengewässer oder Boden;
e) Freisetzung gefährlicher Stoffe in das Trinkwasser oder von Stoffen, die sich auf andere Weise negativ auf das Trinkwasser auswirken;
f) unsachgemäße Ableitung von Abwasser, Emission von Abgasen oder unsachgemäße Beseitigung von festem oder flüssigem Abfall;
g) Feuchtigkeit in Teilen des Bauwerks und auf Oberflächen im Bauwerk.
Tags: WINGS
Source: http://www.ra-kuschel.eu/files/bauproduktenverordnung-text.pdf
Source: http://www.ra-kuschel.eu/files/bauproduktenverordnung-text.pdf

Flashcard info:
Author: HS
Main topic: Architektur
Topic: Baustoffe und Schadstoffe
School / Univ.: WINGS
City: Wismar
Published: 02.07.2013