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Was ist ein Vorkaufsrecht?
Das Vorkaufsrecht ist ein Recht, das den Berechtigten befugt, durch einseitige Erklärung gegenüber dem Verpflichteten, den belasteten Gegenstand zu denselben Bedingungen zu kaufen, die der Verpflichtete mit einem Dritten kaufvertraglich vereinbart hat.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010