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Verwaltungsvorschriften
- abstrakt-generelle Regelungen
- von übergeordneter Stelle gegenüber untergeordneten
- dienen der Ordnung von Ablauf und Aufbau der Verw
- keine Rechte/Beschränkungen des Bürgers
+ aber durch Art. 3 = Selbstbindung d Verw
+ VVist Indiz für zukünftige/gegenwärtige VerwPraxis (antizipierte)
+ keine Befreiung von Ermessensausübung durch die VV
Bekanntmachung d VV ist erforderlich
- von übergeordneter Stelle gegenüber untergeordneten
- dienen der Ordnung von Ablauf und Aufbau der Verw
- keine Rechte/Beschränkungen des Bürgers
+ aber durch Art. 3 = Selbstbindung d Verw
+ VVist Indiz für zukünftige/gegenwärtige VerwPraxis (antizipierte)
+ keine Befreiung von Ermessensausübung durch die VV
Bekanntmachung d VV ist erforderlich
Tags: Verwaltungsverfahren
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