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In welcher Art und Weise haften diejenigen, die aus den jeweiligen Varianten des § 830 BGB schadensersatzpflichtig sind?
Sie haften gem. §§ 840 I, 421 BGB als Gesamtschuldner.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010