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Was versteht man unter Wahrnehmungs- und Sachkompetenz?
Es handelt sich hierbei um ein vom Bundesverfassungsgericht geprägtes Begriffspaar, das die Eigenart der Auftragsverwaltung kennzeichnen soll. Nach außen hin nehmen die Landesbehörden die Aufgabe wahr (Wahrnehmungskompetenz), während die Sachkompetenz den Bundesländern nur insoweit zukommt, als der Bund die Entscheidungen nicht an sich zieht.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010