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In welches Verhätnis zueinander stehen Staat, Bund und Länder? Sind diese Begriffe oder auch nur zwei dieser Begriffe synomym verwendbar?
Staat: eine Einheit, die sich aus Bund und Ländern zusammensetzt
Bund: staatliche Gemeinschaft, die sich aus den Einzelstaaten (Bundesländern) zusammensetzt
Länder: Einzelstaaten, mit allen staatlichen Hoheitsrechten
Art. 30 und 70 ff GG regeln die Hoheitsrechte der Länder und damit auch die Hoheitsrechte des Bundes
Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit das GG keine anderen Regelungen trifft. Das Grundgesetz muss daher also, dem Bund seine Kompetenzen ausdrücklich zuweisen.
Kein Begriff ist das Synomym eines anderen Begriffs!
staatliche Aufgaben werden durch den Bund und die Länder wahrgenommen
Bund: staatliche Gemeinschaft, die sich aus den Einzelstaaten (Bundesländern) zusammensetzt
Länder: Einzelstaaten, mit allen staatlichen Hoheitsrechten
Art. 30 und 70 ff GG regeln die Hoheitsrechte der Länder und damit auch die Hoheitsrechte des Bundes
Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit das GG keine anderen Regelungen trifft. Das Grundgesetz muss daher also, dem Bund seine Kompetenzen ausdrücklich zuweisen.
Kein Begriff ist das Synomym eines anderen Begriffs!
staatliche Aufgaben werden durch den Bund und die Länder wahrgenommen
Tags: Bund und Länder, Staat
Quelle: Einführungstext Bildung, Arbeit und Beruf
Quelle: Einführungstext Bildung, Arbeit und Beruf
Karteninfo:
Autor: ulive
Oberthema: Bildungswissenschaften
Thema: Einführung
Veröffentlicht: 08.04.2010