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Alle Oberthemen / Jura / Staatsrecht / ÖFFENTLICHES RECHT
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Der Bundespräsident
>Gewählt durch die Vollversammlung Art.54 I 1 GG

>Präsentiert die Bundesrepublik in Reden,Empfängen etc.

>Gemäß Art.82 I GG macht der die Ausfertigung und Verkündung der Gesetze

>kann völkrerrechtliche Verträge unterzeichnen Art.59 I GG
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Karteninfo:
Autor: Malte
Oberthema: Jura
Thema: Staatsrecht
Veröffentlicht: 01.03.2010

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