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ordnungsgemäßer Antrag in der Individualverfassungsbeschwerde
- schriftlich beim BVerfG einzureichen § 23 BVerfGG
- Inhalt über Verfahrensart zu bestimmen
+ juristischer Laie muss nur den SV beschreiben, eine konkrete Angabe der verletzten GrundR ist nicht erforderlich
- Urteil kann auch bei Rücknahme der Beschwerde von BVerfG ausgesprochen werden (restriktiv)
- Inhalt über Verfahrensart zu bestimmen
+ juristischer Laie muss nur den SV beschreiben, eine konkrete Angabe der verletzten GrundR ist nicht erforderlich
- Urteil kann auch bei Rücknahme der Beschwerde von BVerfG ausgesprochen werden (restriktiv)
Tags: Verfassungsrecht
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