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Gesamturkunde / zusammengesetzte Urkunde = § 267 StGB?
Gesamturkunde: aus mehreren Urkunden zusammengesetzt, Beweiswert über die einzelne Urkunde hinaus.
zusammengesetzte Urkunde: feste untrennbare räumliche Verbindung zwischen Urkunde und Beweiszeichen / Bezugsobjekt.
Beweiskraft der Urkunde bezieht sich auf das dazugehörige Beweisobjekt, so dass durch die Verfälschung des Beweisobjektes auch die Verfälschung der Urkunde möglich ist.
zusammengesetzte Urkunde: feste untrennbare räumliche Verbindung zwischen Urkunde und Beweiszeichen / Bezugsobjekt.
Beweiskraft der Urkunde bezieht sich auf das dazugehörige Beweisobjekt, so dass durch die Verfälschung des Beweisobjektes auch die Verfälschung der Urkunde möglich ist.
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht BT
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010