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Wird das materielle Prüfungsrecht durch den Bundespräsidenten in der Staatspraxis wahrgenommen?
Ja, und zwar ohne dass andere Staatsorgane dem widersprochen hätten. Es liegt deshalb nahe, das materielle Prüfungsrecht als verfassungsgewohnheitsrechtlich verfestigt anzusehen.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010