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27. Was versteht man unter Nebenbeschäftigung und inwieweit ist diese zulässig?
= jede Beschäftigung außerhalb des Dienstverhältnisses für einen anderen Dienstgeber als den Bund.
Grundsätzlich zulässig, Bewilligung ist aber nötig.
Nicht möglich wenn:
* Nebenbeschäftigung behindert Erfüllung der dienstlichen Aufgaben
* Vermutung von Befangenheit
* sonstige Gefährdung wesentlicher dienstlicher Interessen
Meldung nur nötig wenn "nennenswerte" Einkünfte erzielt werden, die Ausübung (auch nicht erwerbsmäßiger Tätigkeit) kann untersagt werden!
Grundsätzlich zulässig, Bewilligung ist aber nötig.
Nicht möglich wenn:
* Nebenbeschäftigung behindert Erfüllung der dienstlichen Aufgaben
* Vermutung von Befangenheit
* sonstige Gefährdung wesentlicher dienstlicher Interessen
Meldung nur nötig wenn "nennenswerte" Einkünfte erzielt werden, die Ausübung (auch nicht erwerbsmäßiger Tätigkeit) kann untersagt werden!
Tags: Beamten-Dienstrecht, Schmidlechner
Quelle: S. 27
Quelle: S. 27
Karteninfo:
Autor: dstockinger
Oberthema: Rechtskunde
Thema: Dienstprüfungskurs
Schule / Uni: Schulpsychologie Österreich
Ort: W
Veröffentlicht: 10.09.2009