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Ließen sich angesichts des Art. 79 Abs. 3 GG einzelne Grundrechte ändern oder gar abschaffen?
Ja, Änderungen des Grundrechtskatalogs sind nicht ausgeschlossen, weil Art. 79 Abs. 3 GG nur die Grundsätze des Art. 1 und 20 GG der Änderung entzieht. Allerdings würde sich stets die Frage stellen, ob durch eine Verfassungsänderung diese Grundsätze berührt werden.
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Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010

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