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Betriebliche Vollmachten - Prokura
1. Prokura 48 HGB
- rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht, die Kfm. erteilt mit grunds. nicht eingeschränktem Umfang 50
- nur durch Inhaber des Handelsgeschäft erteilbar (höchstpersönlich) und nur an nat. Personen möglich -> ausdrückliche Erklärung (keine Duldungs- oder Anscheinsvollmacht) ggü. Prokura Erhaltenden und dem Dritten, formfrei 167 II
- Erteilung der Prokura ist deklaratorisch einzutragen 53 I
- ermächtigt zu allen Geschäften, die der Betrieb irgendeines Handelsgewerbes mit sich bringt -> branchenübliche auch branchenfremde Geschäfte möglich
Nicht: Betrieb gegenläufige Geschäfte wie Schließung, Veräußerung, Verpachtung, Verpfändung und Inhabergeschäfte wie Erteilung von Prokuren, Bilanzieren)
- zur Veräußerung von Grundstücken bedarf es besonderer Gestattung
- sonstige Beschränkungen nur ggü. Prokurist wirksam, nicht ggü. Drittem
- rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht, die Kfm. erteilt mit grunds. nicht eingeschränktem Umfang 50
- nur durch Inhaber des Handelsgeschäft erteilbar (höchstpersönlich) und nur an nat. Personen möglich -> ausdrückliche Erklärung (keine Duldungs- oder Anscheinsvollmacht) ggü. Prokura Erhaltenden und dem Dritten, formfrei 167 II
- Erteilung der Prokura ist deklaratorisch einzutragen 53 I
- ermächtigt zu allen Geschäften, die der Betrieb irgendeines Handelsgewerbes mit sich bringt -> branchenübliche auch branchenfremde Geschäfte möglich
Nicht: Betrieb gegenläufige Geschäfte wie Schließung, Veräußerung, Verpachtung, Verpfändung und Inhabergeschäfte wie Erteilung von Prokuren, Bilanzieren)
- zur Veräußerung von Grundstücken bedarf es besonderer Gestattung
- sonstige Beschränkungen nur ggü. Prokurist wirksam, nicht ggü. Drittem