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Könnten die Grenzen der Verfassungsänderung dadurch erweitert werden, dass Art. 79 Abs. 3 GG durch Verfassungsänderung abgeschafft wird?
Die Frage ist umstritten, aber zu verneinen. Nach zutreffender Ansicht gehört Art. 79 Abs. 3 GG selbst zum änderungsfesten Bestand des Grundgesetzes.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010