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An einem durch ein weiß-gelb-weiß-gelb-weißes Mastschild gekennzeichneten Lichthauptsignal, das Halt zeigt oder gestört ist, dürfen Züge, wenn nach dem Anhalten vor diesem Signal eine Verständigung mit dem Fahrdienstleiter nicht möglich ist, ohne Zustimmung vorbeifahren und müssen bis zum nächsten Hauptsignal auf Sicht fahren.
Lichtsignale, an deren Standort bei erloschenem Signalbild zu halten ist, sind durch Mastschilder kenntlich. Die Mastschilder geben das Verhalten bei Halt zeigenden oder gestörten Lichtsignalen vor.
Lichtsignale, an deren Standort bei erloschenem Signalbild zu halten ist, sind durch Mastschilder kenntlich. Die Mastschilder geben das Verhalten bei Halt zeigenden oder gestörten Lichtsignalen vor.
Karteninfo:
Autor: FelixW
Oberthema: Eisenbahnbetrieb
Thema: Signalbilder
Veröffentlicht: 26.02.2012