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Was wissen sie zur mittelbaren Bundesverwaltung?
Wenn nicht eigene Behörden bestene, dann machen im Bereich der Länder die Vollziehung des Bundes der LH und die ihm unterstellten Landesbehörden. Dies wird dann als MITTELBARE BUNDESVERWALTUNG bezeichnet.
Der LH ist Behörde 2.Instanz.
Der LH ist Behörde 2.Instanz.