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Unwirksamkeit
a. schwebende Unwirksamkeit
= mit Nachholung wird WE oder RG wirksam
- 108 I Genehmigung
- 177 Genehmigung des Vertretenen
b. relative Unwirksamkeit
= nur gegenüber einem oder anderen, anderen gegenüber nicht
- 135 Veräußerungsverbot ggü. best. Peronen zu deren Schutz
c. Nichtigkeit rechtsgeschäftlicher Verfügungsverbote 137
- Verfügungsbefugnis gilt nur für Sachen, kann man nicht durch ein Rechtsgeschäft beschränken I
- nur möglich, dass man sich verpflichtet, davon keinen Gebrauch zu machen II
Beachte: 399 2. Alt. , 413 Verfügungsbefugnis über Forderrungen oder Rechte sonst. Art hingegen ausschließbar=> Abtretungsverbot
= mit Nachholung wird WE oder RG wirksam
- 108 I Genehmigung
- 177 Genehmigung des Vertretenen
b. relative Unwirksamkeit
= nur gegenüber einem oder anderen, anderen gegenüber nicht
- 135 Veräußerungsverbot ggü. best. Peronen zu deren Schutz
c. Nichtigkeit rechtsgeschäftlicher Verfügungsverbote 137
- Verfügungsbefugnis gilt nur für Sachen, kann man nicht durch ein Rechtsgeschäft beschränken I
- nur möglich, dass man sich verpflichtet, davon keinen Gebrauch zu machen II
Beachte: 399 2. Alt. , 413 Verfügungsbefugnis über Forderrungen oder Rechte sonst. Art hingegen ausschließbar=> Abtretungsverbot