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Gemischte Entscheidung
Wird der Angeklagte teilweise freigesprochen oder das Verfahren gegen ihn teilweise eingestellt, wird nach dem Schuld- und Rechtsfolgenausspruch zur Verurteilung tenoriert:
Wird der Angeklagte teilweise verurteilt, teilweise freigesprochen und teilweise das Verfahren gegen ihn eingestellt, lautet der Tenor:
- Im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen.
- Im Übrigen wird das Verfahren eingestellt.
Wird der Angeklagte teilweise verurteilt, teilweise freigesprochen und teilweise das Verfahren gegen ihn eingestellt, lautet der Tenor:
- Der Angeklagte ist schuldig des Diebstahls.
- Er wird deswegen zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 EUR verurteilt.
- Wegen des ihm zur Last gelegten Diebstahls vom 20. 1. 2005 wird er freigesprochen.
- Im Übrigen wird das Verfahren eingestellt.
- (Kosten)