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Wissen Sie, welche Bereiche der Berufsbildung gem. §1als Berufsbildung im Sinne des Gesetzes zu verstehen sind?
Bereiche der Berufsbildung gemäß § 1 BBiG:
1. Berufsausbildungsvorbereitung
(Ziel: Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit an eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf)
2. Berufsausbildung
(Ziel: Die berufliche Handlungsfähigkeit in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln. Sie hat ferner den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen)
3. berufliche Fortbildung
(Ziel: Ermöglichung, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen)
4. berufliche Umschulung
(Ziel: Befähigung zu einer anderen
beruflichen Tätigkeit.
1. Berufsausbildungsvorbereitung
(Ziel: Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit an eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf)
2. Berufsausbildung
(Ziel: Die berufliche Handlungsfähigkeit in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln. Sie hat ferner den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen)
3. berufliche Fortbildung
(Ziel: Ermöglichung, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen)
4. berufliche Umschulung
(Ziel: Befähigung zu einer anderen
beruflichen Tätigkeit.
Karteninfo:
Autor: Zechem
Oberthema: Bildungswissenschaften
Thema: Einführung
Schule / Uni: FernUniversität Hagen
Ort: Hagen
Veröffentlicht: 09.04.2010