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Welche Rechtsgüter schützt das Privatrecht?
Das Privatrecht schützt absolute Rechte (nicht-vertraglich), vertragliche Ansprüche (relative Rechte) und das
Vermögen. (Vermögen ist kein Eigentum, sondern ein Anspruch.)
Vermögen. (Vermögen ist kein Eigentum, sondern ein Anspruch.)
Tags: Vertragsrecht, VL 20.05.
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